1. Gemeinnütziger Verein

Die Kindergruppe „Kleine Tiger“ ist ein gemeinnütziger Verein. Dies bedeutet: Das Funktionieren des Vereins und die Erfüllung der in §2 Absatz 1 und 2 der Vereinssatzung formulierten Aufgaben und Arbeiten setzt die aktive und konstruktive Mitarbeit seiner Mitglieder voraus, d.h. alle Probleme, Aufgaben und Arbeiten, die in der Kindergruppe anfallen, werden von den Eltern auf freiwilliger Basis und in Eigenverantwortung erledigt.

2. Mitgliedsbeitrag

Der monatliche Mitgliedsbeitrag von 520 Euro ist zum Ersten eines jeden Monats auf das Konto des Vereins „Kleine Tiger“ zu zahlen.

3. Kindergruppenjahr Aufnahme / Kündigung

Das Kindergruppenjahr beginnt am 1. August und endet am 31. Juli eines jeden Jahres. Prinzipiell erfolgt nur zu diesen Terminen die Aufnahme von neuen Kindern in die Kindergruppe, bzw. der Austritt von Kindern im Kindergartenalter aus der Gruppe, um die finanzielle Grundlage des Vereins das ganze Jahr über sicherzustellen. Von dieser Regelung kann nur in Ausnahmefällen abgewichen werden. Für die Kündigung gilt gemäß §3 Absatz 6 der Vereinssatzung eine dreimonatige Kündigungsfrist.

4. Kaution

Bei der Aufnahme in den Verein ist von jedem Mitglied eine Kaution von 500 Euro zu zahlen, die bei Austritt aus dem Verein unter Einhaltung der Kündigungsfrist zinslos wieder ausgezahlt wird. Die anfallenden Zinsen kommen der Kindergruppe zu Gute.

5. Betreuung

Die Kindergruppe wird von zwei fest angestellten Pädagoginnen geleitet. Unterstützt werden die Beiden von einem FSJler oder einem Bufdi.

6. Öffnungszeiten

Die Kindergruppe ist ganzjährig von Montag bis Freitag, außer an den gesetzlichen Feiertagen, geöffnet. Die tägliche Öffnungszeit ist von 8.00 Uhr bis 16.00 Uhr.

7. Betriebsferien

In den Sommerferien macht die Kindergruppe drei, in den Winterferien eine Woche Betriebsferien. Der genaue Termin wird nach Absprache mit den Pädagoginnen auf der Mitgliedsversammlung festgelegt. Wird während der normalen Geschäftszeit von den Pädagoginnen Urlaub genommen, wird von den Eltern ein Elterndienst eingerichtet.

8. Elternabende

Elternabende finden nach Bedarf statt. Sie sind zugleich Mitgliederversammlungen des Vereins. Auf ihnen wird über die Entwicklung der Kinder, die aktuellen Probleme der Gruppe und über Organisatorisches gesprochen. Außerdem werden auf den Elternabenden Beschlüsse, die Kindergruppe betreffend, gefasst und anstehende Aufgaben und Arbeiten an die Eltern verteilt. Eine regelmäßige Teilnahme aller Eltern an den Elternabenden ist daher unerlässlich.

9. Elterndienst

Kann eine Pädagogin ihren Dienst nicht wahrnehmen, wird kurzfristig ein Elterndienst eingerichtet. Das heißt, ein Elternteil muss die Betreuung der Kinder übernehmen. Alle Eltern sollten dies berücksichtigen.

10. Frühstück

Die Kinder bringen ihr Frühstück selbst mit in die Kindergruppe. Damit ein gemeinsames Frühstück aller Kinder möglich ist, sollten die Kinder bis spätestens 9.00 Uhr in die Kindergruppe gebracht werden.

11. Mittagessen

Zurzeit wird das vegetarische Essen täglich vom Diverso Restaurant geliefert.

12. Putzdienst

Für die gründliche Reinigung der Räumlichkeiten der Kindergruppe sind die Eltern selbst verantwortlich. Geputzt wird jedes Wochenende. Der Putzdienst wird reihum von den Eltern wahrgenommen.

13. Renovierung / Instandsetzung

Für die Renovierung und Instandsetzung der Räumlichkeiten der Kindergruppe sind die Eltern selbst verantwortlich. In regelmäßigen Abständen, mindestens einmal im Jahr, wird eine große Renovierungsmaßnahme von den Eltern gemeinsam erledigt.

14. Krankheiten

Kranke Kinder gehören nicht in die Kindergruppe. Bei ansteckenden Krankheiten oder wenn die Kinder aus gesundheitlichen Gründen zu Hause bleiben, sind die Pädagoginnen zu informieren. Die Medikamentengabe an Kinder kann durch die Pädagoginnen nicht übernommen werden.

15. Versicherung

Bei Unfällen sind die Kinder während der Betreuung in der Kindergruppe, auf dem Weg von und zur Kindergruppe durch den Elternverein bei der "Bremer-Gemeinde-Unfallversicherung" versichert.